Beitragssatzung des Medizinischen Versorgungsverbundes Müritz e.V.
Jedes ordentliche Mitglied des Vereins „Medizinischer Versorgungsverbund Müritz" verpflichtet sich mit Aufnahme in den Verein zur Beitragszahlung von zzt. 15,00 Euro monatlich. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden verpflichten sich zu einer Beitragszahlung von 10,00 Euro monatlich. Die Höhe des Beitrages legt die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr fest. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Die Mitgliedsbeiträge dienen zur Finanzierung der Arbeit und der Projekte des Vereins entsprechend der Satzung und des durch die Mitgliederversammlung bestätigten jährlichen Haushaltsplans. Kontoberechtigte sind der Vorsitzende, beide Stellvertreter und der Kassenwart des Vereins, jedoch nicht jeder für sich alleine sondern immer mindestens zu zweit. Der Vorstand legt jährlich auf der Mitgliederversammlung Rechenschaft über die verwendeten Gelder ab.
Der Beitrag ist als jährliche Einmalzahlung von zurzeit 180,00 € (bzw. 120,00 € für Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden) im Lastschriftverfahren zu leisten. Jedes Mitglied wird hierzu eine jederzeit widerrufliche Ermächtigung zum Einzug des jährlichen Beitrages von seinem Konto unterzeichnen. Der Beitrag ist zum 31. Januar eines jeden Jahres fällig. Über Abweichungen von diesem Verfahren entscheidet der Vorstand auf Antrag. Die Nichtzahlung des Beitrages stellt einen Ausschlussgrund aus dem Verein dar. Mitgliedsbeiträge werden bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein nicht erstattet.
Waren, 02.05.2018 · gez. Dr. Lange · gez. Schlösser · gez. Dr. Walaschewski
Die Änderung der Beitragssatzung wurde in der Mitgliederversammlung am 02.05.2018 beschlossen.